Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verträge kommen mit dem Verein, Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V.
(Auenweg 173, Gebäude 6, 51063 Köln) (nachstehend BAG Zirkuspädagogik genannt)
zustande. Die BAG Zirkuspädagogik ist als anerkannter Verein in das Vereinsregister
Berlin unter VR 25623 B eingetragen. Der Verein ist im Sinne der §§51ff für die
gemeinnützigen Zwecke Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und der Volks- und
Berufsbildung durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd anerkannt.
Auftraggeber*in im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Die AGB sind in der jeweils geltenden Fassung auf der Website www.bag-zirkus.de
einzusehen.

§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der BAG Zirkuspädagogik.
Hierzu zählen insbesondere Workshops, Kursangebote, Tagungen.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen
(1) Ein Vertrag über eine Dienstleistungen nach § 1kommt durch eine Anmeldung des
Vertragspartners und eine Annahme der BAG Zirkuspädagogik zustande. Die Annahme
erfolgt schriftlich per email.
(2) Die Darstellung der Angebote in den Printmedien sowie auf der Website BAG
Zirkuspädagogik stellen kein Angebot im vertragsrechtlichen Sinne dar. Ein Anspruch auf
eine Dienstleistung der BAG Zirkuspädagogik besteht nicht.
(3) Die Anmeldung und die Annahme für einen Vertrag nach § 1 müssen die zu
vereinbarende Dienstleistung hinreichend beschreiben. Hierzu zählen insbesondere die
Angaben über Titel der Veranstaltung, Ort, Zeit und Kosten.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsverkehr
(1) Für die Dienstleistungen nach § 1 gelten die auf der Website ausgewiesenen
Gebühren und Preise. Etwaige Auszeichnungsfehler können durch Mitteilung der BAG
Zirkuspädagogik gegenüber dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss nachträglich
behoben werden. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Bei Angeboten mit einer einmaligen Kursgebühr (z.B. Tagungen, Workshops) wird der
zu zahlende Betrag mit der Teilnahmebestätigung fällig. Die Zahlung erfolgt per
Überweisung auf das jeweils angegebene Konto der BAG Zirkuspädagogik. Ist die
Teilnahmegebühr bis zum Veranstaltungsbeginn nicht eingegangen, entfällt der
Anspruch auf die Teilnahme.

§ 4 Rücktritt und Kündigung der Teilnehmerin
(1) Rücktritt und Kündigung von Angeboten nach § 1 müssen schriftlich erfolgen.
(2) Der Rücktritt von Verträgen zu Workshops, Tagungen o.ä., zu denen die Anmeldung
online erfolgte, ist bis zu vier Wochen vor Angebotsbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt der
Rücktritt bis zehn Werktage vor Angebotsbeginn werden 50% Stornokosten erhoben.
Erfolgt der Rücktritt später, werden 100% Stornokosten erhoben.

§ 5 Übertragung auf Dritte und Verhinderung der Teilnahme
(1) Die Übertragung der Teilnahme (gesamt oder anteilig) von Angeboten gemäß § 1 auf
Dritte ist nicht möglich.
(2) Bei kurzfristiger, krankheitsbedingter Verhinderung zur Teilnahme an Workshops und
Tagungen wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests 50% der Gebühr zurückerstattet,
soweit das Angebot als Ganzes nicht wahrgenommen werden kann. Einzelne Ausfalltage
werden für eine Erstattung nicht berücksichtigt.

§ 6 Rücktritt, Kündigung und Anpassungsrecht der BAG Zirkuspädagogik
(1) Bei Angeboten gemäß § 1 kann die BAG Zirkuspädagogik aus wichtigem Grund, z.B.
bei zu geringer Teilnehmerinnenzahl, bei Ausfall von Dozentinnen oder bei Ereignissen
höherer Gewalt vom Vertrag mit demder Teilnehmerin zurücktreten.
(2) Im Falle eines Rücktritts gemäß Abs. 1 erfolgt die Information an die Teilnehmenden
frühestmöglich. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
(3) Notwendige Anpassungen eines Angebotes gemäß § 1 (z.B. Wechsel der Dozentin,
des Ablaufes), die den Inhalt und die Durchführung nicht substanziell verändern, sind
vor und während des Angebotes zulässig. Die Teilnehmerin wird hierüber
frühestmöglich informiert. Ein Vertragsrücktritt der Teilnehmerin aus diesem Grunde
ist ausgeschlossen.

§ 7 Höhere Gewalt und behördliche Verbote
(1) Wird bei Absage eines Einzeltermins, einer Einzelveranstaltung oder eines gesamten
Angebots (z.B. mehrtägiger Workshop, Tagung) ein Ersatztermin angeboten und kann
vereinbart werden, erfolgt keine Erstattung der Teilnehmergebühren oder Eintrittspreise.
Kann ein Ersatztermin nicht vereinbart werden, erfolgt die Erstattung der
Teilnehmergebühren.
(2) Ist ein Einzeltermin zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses von höherer Gewalt zu
mindestens 50 % durchgeführt, erfolgt keine Erstattung der Teilnehmergebühren oder
Eintrittspreise.

§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechtes
Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ein Widerrufsrecht der Teilnehmenden
ausgeschlossen.

§ 9 Urheberrechte
(1) Die Kurs- und Workshopunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verbreitung
und Vervielfältigung (auch nicht auszugsweise) ist ohne Einwilligung der BAG
Zirkuspädagogik nicht zulässig. Die Kurs- und Workshopunterlagen stehen nur den
Teilnehmenden zur Verfügung.
(2) Die Teilnehmenden übertagen der BAG Zirkuspägdagogik die ausschließliche, zeitlich
und örtlich unbeschränkte Nutzungs-, Bearbeitungs-, Verwertungs- und
Veröffentlichungsrechte an Arbeitsergebnissen, welche in Workshops und
Kursangeboten der BAG Zirkuspädagogik entstanden sind.

§ 10 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmenden.

§ 11 Datenschutzrichtlinien
Siehe Datenschutzbestimmungen auf unserer Website https://bag
zirkus.de/datenschutz/

§ 12 Streitbeilegungsverfahren
Für Problemen und Anliegen, welche nicht im direkten Gespräch mit den jeweiligen
Dozentinnen, Kursleiterinnen oder Ehrenamtlichen geregelt werden können, ist in
weiterer Instanz die Geschäftsführerung zuständig. Im Falle einer rechtlichen
Auseinandersetzung wird darauf hingewiesen, dass vor einer Klageerhebung ein
Schlichtungsverfahren stattfinden muss.

§ 13 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
Köln, den 19. Dezember 2024