Mitgliedsantrag

Mitgliedsantrag

Aufnahmeantrag

Bitte ab eigenem Verdienst selbständig melden!

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Bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der volle Betrag fällig, ab Juli der halbe Jahresbeitrag.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Diese muss schriftlich bis zum 30.11. des laufenden Jahres beim Vorstand eingegangen sein.
Die BAG-Zirkuspädagogik ist Gesamtvertragspartner der GEMA, im Rahmen dieser Partnerschaft werden die Kontaktdaten der Mitglieder an die GEMA weitergegeben, im Gegenzug erhalten alle Mitglieder der BAG-Zirkuspädagogik 20% Nachlass auf die Normalvergütungssätze bei angemeldeten Veranstaltungen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der volle Betrag fällig, ab Juli der halbe Jahresbeitrag. Ich bin damit einverstanden, dass der Beitrag in den folgenden Jahren immer, nach Vorankündigung, im Frühjahr abgebucht wird. Abweichungen von dieser Regelung erfordern die Zustimmung des Vorstands.

Gläubiger-ID der BAG Zirkuspädagogik: DE42ZZZ00001167190

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ