BAG-Zirkuspädagogik und KSK (Künstlersozialkasse)
Der BAG-Vorstand hat sich im Auftrag der Mitgliederversammlung mit der KSK in Verbindung gesetzt und versucht die spezifischen Fragen, zirkuspädagogisch tätiger Einzelpersonen, Vereine, Organisationen und Institutionen bezüglich der Künstlersozialversicherung zu beantworten.
Die folgenden Informationen dienen lediglich der Information, können also nicht als Grundlage für die Entscheidung gesehen werden, ob eine Versicherungs- oder Abgabenpflicht nach dem KSVG besteht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll hier lediglich über die bestehende Auslegung des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz), also den Umgang der KSK mit der Zirkuspädagogik informiert werden.
Wer über die Künstlersozialkasse versichert werden möchte, sollte sich zusätzlich auf der Internetseite der KSK informieren. http://www.kuenstlersozialkasse.de
Unter der Rubrik „Downloadbereich für Künstler und Publizisten“ kann auch der Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse herunter geladen werden.
Zirkuspädagogisch arbeitende Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., sollten sich zur verbindlichen Klärung ihrer Abgabe- oder Versicherungspflicht direkt an die Künstlersozialkasse wenden und überprüfen lassen, ob sie zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen gehören oder nicht.
Eine Überprüfung der Anträge auf Versicherungsschutz oder der Abgabepflicht durch die BAG-Zirkuspädagogik ist nicht möglich.
Downloadbereich
KSK steht für Künstlersozialkasse, auch Künstlersozialversicherung genannt.
Grundlegende Informationen zur KSK, sind ausführlich auf der Internetseite www.kuenstlersozialkasse.de zu finden, ebenso Formulare und Ansprechpartner für Rückfragen.
Für den Vorstand, Bernd Rahmann