KSK steht für Künstlersozialkasse, auch Künstlersozialversicherung genannt. Sie ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes und sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler*innen und Zirkuspädagog*innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer*innen.
Der BAG Vorstand hat sich im Auftrag der Mitgliederversammlung mit der Künstlersozialkasse in Verbindung gesetzt und versucht, die spezifischen Fragen zirkuspädagogisch tätiger Einzelpersonen, Vereine, Organisationen und Institutionen bezüglich der Künstlersozialversicherung zu beantworten.
Als Service für unsere Mitglieder stellen wir die gesammelten und aufbereiteten Informationen unter dem Punkt Mitgliederbereich zur Verfügung. Sie dienen der Orientierung und dem leichteren Verständnis des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Alle Informationen finden sich auch auf der Webseite der Künstlersozialkasse.