FAQs Anerkennungsverfahren

1) Wie kann ich mir die Berufsbezeichnung Zirkuspädagog*in (BAG) anerkennen lassen?

Die einzelnen Schritte des Anerkennungsverfahrens findest du unter dem Punkt Anerkennung Zirkuspädagog*in.
Im Formular zur Anerkennung zur*m Zirkuspädagog*in (BAG) kannst du online deine Qualifikationen eintragen, Nachweise hochladen und das Formular zwischenspeichern.

2) Gibt es eine Altersbegrenzung zur Erlangung der Berufsbezeichnung?

Es wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt.

3) Wie lange dauert eine Anerkennung?

Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung deines Antrags, das Verfahren kann jedoch bis zu 6 Monaten dauern.

4) Wie teuer ist eine Anerkennung?

Das Anerkennungsverfahren setzt die Mitgliedschaft in der BAG Zirkuspädagogik e.V. voraus und damit den Mitgliedsbeitrag in der BAG. Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen findest du unter dem Punkt Mitglied werden. Zusätzlich wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 200€ erhoben.

5) Was kann ich mit der Bezeichnung Zirkuspädgagog*in (BAG) machen?

Mit der Berufsbezeichnung ist es möglich, in einem Anstellungsverhältnis eine höhere Einstufung im Gehalt zu erreichen. Bei der Beantragung von Projektgeldern ist es neben den Projektanforderungen das wichtigste Qualifikationsmerkmal. Dadurch wirst du als Zirkuspädagog*in (BAG) interessant für die beantragenden Zirkusinstitutionen.

6) Kann ich mit der Bezeichnung Zirkuspädgagog*in (BAG) mehr Geld verdienen?

Dazu gibt es noch keine staatliche Regelung. Generell wird mit dem Zertifikat die berufliche Qualität dargestellt. Gerade bei geförderten Projekten werden in der Regel höhere Honorarsätze gezahlt, wenn eine Zertifizierung als Zirkuspädagog*in (BAG) vorhanden ist.

7) Wie lange gilt die Anerkennung?

Die Aufgaben und die Herausforderungen in der Arbeit unterliegen einem ständigen Wandel. Die Anerkennung als Zirkuspädagog*in (BAG) enthält die Aufforderung, sich an der Qualitätsentwicklung innerhalb des Verbandes zu beteiligen. Sie gilt daher solange du Mitglied in unserem Verband bist und dadurch über neue Entwicklungen in der Zirkuspädagogik informiert bist.

8) Kann ich im Zertifikat die Gender-Schreibweise für die Berufsbezeichnung Zirkuspädagog*in (BAG) beeinflussen?

Du kannst für dein Zertifikat zwischen den Schreibweisen Zirkuspädagog*in (BAG), Zirkuspädagogin (BAG) und Zirkuspädagoge (BAG) wählen.

9) Gibt es andere Anerkennungsverfahren zur*m Zirkuspädagog*in in Deutschland?

Nein, das Anerkennungsverfahren zur*m Zirkuspädagog*in (BAG) ist das einzige Anerkennungsverfahren zur*m Zirkuspädagog*in.

10) Ist die Berufsbezeichnung Zirkuspädagog*in (BAG) ein staatlich anerkannter Berufsabschluss?

Das Zertifikat Zirkuspädagog*in (BAG) benennt die von der Bildungskommission überprüfte Qualifizierung eines*r Zirkuspädagog*in. Es ist kein staatlich anerkannter Berufsabschluss.

11) Kann ich einer Ablehnung widersprechen?

Bei Nichterreichen der nötigen Punktzahl gibt die BiKo Empfehlungen für eine Nachreichung. Gegen die Punktevergabe der BiKo hat der*die Bewerber*in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser wird durch den Vorstand der BAG geprüft.

12) Ich benötige ein neues Zertifikat. Was kann ich tun?

Bitte melde dich per E-Mail bei der Bildungskommission mit der Bitte um erneute Ausstellung deines Zertifikats. Die erneute Ausstellung des Zertifikats kostet dich eine Bearbeitungsgebühr von 50 €. Sobald die Bildungskommission geprüft hat, dass du das Anerkennungsverfahren bereits erfolgreich durchlaufen hast und du den Betrag von 50 € auf das BAG Konto eingezahlt hast, sendet die Bildungskommission dir ein neues neues Zertifikat zu.

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