Zirkuspädagog*in

Zirkusschaffende können sich ihre artistischen und pädagogischen Qualifikationen und Erfahrungen anerkennen lassen. Nach dem erfolgreichem Anerkennungsverfahren wird die Berufsbezeichnung Zirkuspädagog*in (BAG) vergeben.

Das Anerkennungsverfahren läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Du hast artistische und pädagogische Berufserfahrung und hast dich im Bereich Zirkuspädagogik weitergebildet.
  2. Du bist Mitglied in der BAG-Zirkuspädagogik.
  3. Du füllst unser Online-Formular zur Anerkennung aus. Falls gefordert, sind zu den Angaben Dokumente ergänzend hochzuladen. Bitte lade dir unser Dokument How To Anerkennung herunter. Das Dokument unterstützt dich bei zahlreichen Fragen, die sich während des Ausfüllens des Formulars ergeben können. Gesamtnachweise über die geleisteten Tätigkeiten innerhalb einer Einrichtung mit Angabe der Gesamtzahl der geleisteten Arbeitszeitstunden erleichtern die Prüfung erheblich. Hierzu kann die Vorlage Bescheinigung praktische Berufserfahrung verwendet werden. Bitte beachte, dass die Nachweise im PDF Format bei uns eingehen müssen.
  4. Nach Eingang des Antrags bei uns schicken wir dir eine Rechnung für die Gebühr zur Anerkennung.
  5. Sobald dein Anerkennungsbeitrag bei uns eingegangen ist, prüft die Bildungskommission deinen Antrag.
  6. Das Anerkennungsverfahren endet mit der Vergabe des Zertifikates Zirkuspädagog*in (BAG)

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren belaufen sich auf 200,-€ / ermäßigt 150.-€ (Studierende, ALG 1 oder 2 mit Nachweis). Personen, die einen Abschluss als Zirkustrainer*in an einem anerkannten Bildungsinstitut nachweisen können, werden vom jeweiligen Bildungsinstitut vorgeprüft. In diesem Fall reduzieren sich die Kosten auf 100 €.

Für verschiedene Fragen zum Anerkennungsverfahren haben wir FAQs zusammengestellt.
Hier geht es zu den FAQs.

Du hast weiterführende Fragen zu den Anerkennungsverfahren der BAG?
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