Zirkusschaffende können sich ihre artistischen und pädagogischen Qualifikationen und Erfahrungen anerkennen lassen. Nach dem erfolgreichem Anerkennungsverfahren wird die Berufsbezeichnung Zirkuspädagog*in (BAG) vergeben.
Das Anerkennungsverfahren läuft in folgenden Schritten ab:
- Du hast artistische und pädagogische Berufserfahrung und hast dich im Bereich Zirkuspädagogik weitergebildet.
- Du bist Mitglied in der BAG-Zirkuspädagogik.
- Du bezahlst die Gebühr zur Anerkennung.
- Nach Eingangsbestätigung der Gebühr können alle Angaben zur artistischen und pädagogischen Qualifikation in der Online-Formular eintragen werden. Falls gefordert, sind zu den Angaben Dokumente ergänzend hochzuladen. Bitte lade dir unser Dokument How To Anerkennung herunter. Das Dokument unterstützt dich bei zahlreichen Fragen, die sich während des Ausfüllens des Formulars ergeben können.
- Nach Abschluss prüft die Bildungskommission deinen Antrag.
- Das Anerkennungsverfahren endet mit der Vergabe des Zertifikates Zirkuspädagog*in (BAG)
Für verschiedene Fragen zum Anerkennungsverfahren haben wir FAQs zusammengestellt.
Hier geht es zu den FAQs.
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