Heute ist die Berufsbezeichnung Zirkuspädagog*in (BAG) weit verbreitet und ein Qualitätssiegel für die Ausübung des Berufes. Das ist auch für Fördergeber*innen ein wichtiges Kriterium zur Einschätzung der Qualität eines beantragten Projekts.
Mit einer Zertifizierung zur Zirkuspädagog*in (BAG), erfüllst du die entsprechenden geforderten technischen, methodischen und sicherheitsrelevanten Normenanforderungen in der Zirkuspädagogik. Damit zeigst du deine Qualifikation und erhöhst deine Reputation gegenüber der interessierten Öffentlichkeit wie z.B. Erziehungsberechtigten, Schulen, Vereinen, Bildungs- und Kulturprojekten.
Geschichte des Anerkennungsverfahrens
Im Jahr 2011 wurde ein Strukturplan der Weiterbildungsabschnitte im Bereich Zirkuspädagogik verabschiedet. Das Anerkennungsverfahren für die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge (BAG)/ Zirkuspädagogin (BAG)/ Zirkuspädagog*in (BAG) ist seit dem 1.1.2013 in Kraft (beschlossen in der Mitgliederversammlung 2012). Voraussetzung war dazu die Berufung der Bildungskommission (BiKo) durch die Mitgliederversammlung der BAG Zirkuspädagogik im November 2012. In einem nächsten Schritt wurde die Anerkennung der zirkuspädagogischen Bildungsinstitute entwickelt. Das erste Zertifikat der BAG an eine Weiterbildungseinrichtung wurde 2016 verliehen.
In der Mitgliederversammlung im Oktober 2022 wurde schließlich das Konzept zur Zertifizierung von zirkuspädagogischen Angeboten vorgestellt. Das Konzept wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Jahr 2023 weiter ausgearbeitet.