Weiterbildungsinstitute, die Kurse und Workshops zur Aus- und Weiterbildung für Zirkuspädagog*innen anbieten, können sich als BAG Bildungsinstitut für Zirkuspädagogik zertifizieren lassen.
Für die Zertifizierung als BAG Weiterbildungsinstitut für Zirkuspädagogik sind folgende Angaben einzureichen:
- Mitgliedschaft in der BAG Zirkuspädagogik
- das Lehrprogramm / Curriculum und das Leitbild
- die Qualifikationen der Ausbilder*innen / Dozent*innen
- Genauer zeitlicher Umfang der Ausbildung, Stundenzahl der Weiterbildungsangebote
- Benennung der Räumlichkeiten für die zirkuspädagogische Unterrichtstätigkeit
- Benennung der Kurs- und Lernmaterialien für die zirkuspädagogische Unterrichtstätigkeit
- Sicherheits-, Gesundheits- und Schutzkonzept
- Ein Studienvertrag
- Maßnahmenbeschreibung zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung
Alle vier Jahre muss eine Rezertifizierung stattfinden.
Du hast weiterführende Fragen zu den Anerkennungsverfahren der BAG?
Dann schau gerne in unsere FAQs Anerkennungsverfahren oder schreibe uns direkt an unter: